Porträtfoto Rechtsanwältin Mag. Dr. Katharina Kunz aus München

Mag. Dr. Katharina Kunz

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Dr. Katharina Kunz wurde 1979 in Wien (Österreich) geboren. Sie studierte Rechtswissen­schaften an der Universität Wien und promovierte dort im Jahr 2004 zu Themen aus dem Makler- und Immobilienrecht („Ausgewählte Rechtsfragen aus dem Maklerrecht unter besonderer Berücksichtigung des Immobilienmaklers“).

Nachdem sie mehrere Jahre in renommierten Wirtschafts­kanzleien in Wien tätig war, absolvierte Rechtsanwältin Kunz 2008 ihre Rechtsanwalts­prüfung beim Oberlandesgericht Wien. In der Folge setzte sie ihre berufliche Laufbahn in namhaften Münchner Rechtsanwalt­kanzleien fort. Seit 2009 ist sie als Rechtsanwältin bei der Rechts­anwalts­kammer Wien und als niedergelassene europäische Rechtsanwältin bei der Rechtsanwalts­kammer München eingetragen und seit 2011 selbstständig als Rechtsanwältin tätig.

Die anwaltlichen Schwerpunkte von Rechtsanwältin Kunz liegen im Erbrecht und im Immobilien­recht. Frau Dr. Kunz führt seit 2014 den Titel Fachanwältin für Erbrecht.

Durch ihre Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte bei der Rechtsanwalts­kammer Wien ist Rechts­anwältin Kunz befugt, Mandate in und aus Österreich bzw. Mandate mit Bezug nach Österreich umfassend zu betreuen und gerichtlich zu vertreten. Zudem ist Rechts­anwältin Kunz mit ihrer Eintragung in die Liste der nieder­gelassenen europäischen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwalts­kammer München berechtigt, in Deutschland Mandanten außergerichtlich und vor Gericht zu beraten und zu vertreten.

Im Jahr 2013 gründete Rechts­anwältin Kunz als Partnerin gemeinsam mit Rechtsanwalt Markus Pohle die Kanzlei K&P Law.

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