Skulptur in München - Mann in nachdenklicher Pose auf einem Sessel

Erbrecht

Anwaltliche Unterstützung im Erbrecht ist in vielen Konstellationen sinnvoll: Privat­personen können ihren letzten Willen individuell gestalten und damit die gesetzliche Erbfolge verändern, die in vielen Fällen nicht den eigenen Vorstellungen bzw. der individuellen Familien­situation gerecht wird. Unternehmer sollten ihre Nachfolge im Todesfall regeln, um für Beständig­keit für Erben, das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu sorgen. Auch für Erben und Pflicht­teils­berechtigte ist anwaltliche Unter­stützung oft von großer Bedeutung, beispiels­weise bei der Auseinander­setzung einer Erben­gemeinschaft, der Anfechtung eines Testaments oder der Durchsetzung von Pflichtteils­ansprüchen.

Da gerade im Erbrecht persönliche Beziehungen eine große Rolle spielen, ist dabei nicht immer eine gerichtliche Auseinander­setzung der vorrangige Weg und oft besonderes Einfühlungs­vermögen gefragt. Mit viel Empathie unterstützen wir Sie außer­gericht­lich und vor Gericht, wenn Sie Rat und anwaltliche Unterstützung im Erbrecht benötigen – in Deutschland wie auch länder­übergreifend.

Gesetzliche Erbfolge & Testament

Das gesetzliche Erbrecht behandelt Erbfälle umfangreich. So bleibt kein Erbfall ungeregelt, selbst wenn ein Verstorbener keinen „letzten Willen“ hinterlässt. Dennoch ist es meist sinnvoll, seinen Nachlass individuell zu regeln. So kann man in einem Testament bzw. Ehegattentestament oder Erbvertrag seinen letzten Willen sehr persönlich gestalten, z. B. Vermächtnisse anordnen, Personen enterben oder den Nachlass unter gesetzlichen Erben sinnvoll aufteilen. Dabei spielen oft auch bestimmte Gestaltungsmethoden steuerlich eine wichtige Rolle, vor allem im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, beispielsweise durch Ausnutzung der erbschaftssteuerlichen Freibeträge.

Gerne beraten wir Sie bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung und unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Willen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Erwägungen so zu formulieren, dass er wiedergibt, was Sie sich vorstellen.

Sie haben Fragen zu Testament, Erbvertrag etc.? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Testamentsvollstrecker

Mit dem Testaments­vollstrecker bestimmt der Erblasser eine Person, die die Umsetzung seiner letztwilligen Verfügung sicher­stellen soll. Zentrale Aufgabe des Testaments­vollstreckers ist idR die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Die Anordnung der Testaments­vollstreckung kann dazu dienen, Auseinander­setzungen unter den Erben zu verhindern, eine zügige und gerechte Aufteilung des Nachlasses zu gewähr­leisten und die finanzielle Absicherung von Erben sicher­zustellen. Auch bei minder­jährigen Erben ist die Einsetzung eines Testaments­vollstreckers zum Schutz des Nachlass­vermögens und dessen ordnungs­gemäßer Verwaltung zumindest bis zu deren Voll­jährigkeit angeraten. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Testaments­vollstreckung, aber auch als Testaments­vollstrecker selbst zur Verfügung.

Sie wollen einen Testaments­vollstrecker benennen? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Unternehmensnachfolge

Unternehmer müssen sich bei der Regelung ihres Nachlasses nicht nur um ihr Privat­vermögen, sondern vor allem über die Fortführung des Unternehmens im Todesfall Gedanken machen. Denn die gesetzliche Erbfolge wird oft den Anforderungen der bzw. an Unternehmen und deren Fortführung nicht gerecht. Das kann bei Unternehmen im Erbfall nicht selten zu erheblichen Schwierig­keiten in der Nachlass­abwicklung und -auseinandersetzung führen – nicht zuletzt auch zu einer vorübergehenden Handlungs­unfähigkeit des Unternehmens. Das Ausscheiden aus dem eigenen Unternehmen im Fall des Todes sollte daher rechtzeitig geplant und gestaltet und auch mit dem gesellschafts­rechtlichen Rahmen abgestimmt werden – und zwar von Unternehmern jeden Alters.

Die Möglich­keiten eine Unternehmens­nachfolge z. B. mit einem Unternehmer­testament zu gestalten, sind dabei recht vielfältig. So kann das Unternehmen oder können Unternehmens­anteile im Falle des Todes beispiels­weise vollständig auf eine bestimmte Person übertragen oder die Nachfolge auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt werden, um die Zersplitterung in einer Erben­gemeinschaft zu verhindern.

Sie haben Fragen zu erbrecht­lichen Nachfolge­­regelungen für Unternehmer? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Erbengemeinschaft & Auseinander­setzung

In einer Erben­gemeinschaft treffen nicht selten sehr unterschied­liche Standpunkt und (finanzielle) Interessen zusammen. Das widerspricht häufig der Notwendig­keit, in einer Erben­gemeinschaft Einigkeit zu erzielen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen.

Vor allem bei unterschiedlich gelagerten Interessen und Standpunkten in einer Erben­gemeinschaft ist es sinnvoll, diese „Zwangsgemeinschaft“ mittelfristig aufzulösen. Dabei ist es wichtig, die Auseinander­setzung möglichst effizient zu gestalten, also die Kosten möglichst gering zu halten und eine „gerechte“ Aufteilung im Sinne aller Beteiligten zu realisieren – bei der Aufteilung der „beweglichen“ Erbmasse wie bei der Verwertung einer Immobilie. Gerne unterstützten wir Sie im Zusammen­hang mit der gemein­schaftlichen Verwaltung im Rahmen einer Erben­gemeinschaft wie auch deren Auseinander­setzung mit langjähriger Erfahrung und viel Fingerspitzen­gefühl.

Sie wollen eine Erben­gemeinschaft auflösen? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Enterbung, Pflichtteil & Anfechtung

Nicht jeder Betroffene ist mit einer letzt­willigen Verfügung, z. B. der Eltern, einverstanden. Einige Erben haben Zweifel, dass beispiels­weise ein Testament in seiner konkreten Form aus freien Stücken aufgesetzt wurde – gerade wenn es vielleicht eine Enterbung enthält.

In derartigen Fällen unterstützen wir Erb­berechtigte, die enterbt und damit auf den sog. Pflicht­teil zurückgesetzt wurden. Wir beraten Sie, ob Sie die betreffende letztwillige Verfügung anfechten können, eine Anfechtung erfolg­versprechend ist und fechten dies gegebenen­falls für Sie an. Ist eine Anfechtung aussicht­los oder nicht gewünscht, setzen wir Ihren gesetzlichen Pflicht­teils­anspruch gegen die Erben bzw. Erben­gemeinschaft durch – außergericht­lich und vor Gericht.

Sie benötigen Unter­stützung nach einer Enterbung? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Vorsorge

Wenn Sie eine Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht oder Betreuungs­verfügung individuell und professionell aufsetzen lassen wollen, sind wir Ihr Ansprech­partner.

Alle diese sog. Vorsorge­erklärungen sind unabhängig voneinander und regeln unterschiedliche Dinge: In der Patienten­verfügung legen sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen, welche nicht, wenn Sie Ihren Willen dies­bezüglich nicht mehr äußern können. Die Vorsorge­vollmacht bestimmt, wer sich um Ihre Vermögens­angelegen­heiten kümmern können soll, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Die Betreuungs­verfügung ist für Gerichte Anhalts­punkt, wen Sie als Ihren Betreuer eingesetzt wissen wollen, falls eine gesetzliche Betreuung notwendig wird.

Wir beraten Sie ausführ­lich bei Fragen zu diesen Themen, setzen Vorsorge­erklärungen für Sie auf und kümmern uns auf Wunsch um Hinter­legungen bzw. Aufbewahrung.

Sie haben Fragen zu den Vorsorge­­erklärungen? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.